Materielles Recht: Immobilien
Das materielle Recht beschäftigt sich mit den Rechten auf Sachen (Herrschaftsverhältnis, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Hypotheken usw.) sowie mit ihrem Inhalt, ihrer Begründung, deren Übertragung und deren Schutz. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt alle Angelegenheiten, die Rechte auf Immobilien betreffen, zum Beispiel:
- die Übertragung von Immobilien (Prüfung der Lasten beim Grundbuchamt und dem Liegenschaftskataster, Prüfung und Beistand bei Kaufverträgen, notwendige Maßnahmen beim Finanzamt betreffend die Grunderwerbsteuer, Auflassung der Verträge im Grundbuchamt usw.).
- die Eintragung oder die Aufhebung von Lasten auf Immobilien, wie zum Beispiel die Eintragung oder Löschung einer Hypothekvormerkung, die Eintragung oder Löschung einer Hypothek, die Verpfändung, das Einrichten einer Dienstbarkeit usw.,
- die außergerichtliche oder gerichtliche Lösung von Frage des Herrschafts-, Besitz- oder Eigentumsrechtsschutzes im Fall der Übertretung durch Dritte (Forderungs- und Negativklagen, Nachbarrecht: Anzweiflung von Grenzen und allgemein Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Dritten).