Unsere Dienstleistungen

Materielles Recht: Immobilien

 

Das materielle Recht beschäftigt sich mit den Rechten auf Sachen (Herrschaftsverhältnis, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Hypotheken usw.) sowie mit ihrem Inhalt, ihrer Begründung, deren Übertragung und deren Schutz. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt alle Angelegenheiten, die Rechte auf Immobilien betreffen, zum Beispiel:

 

  • die Übertragung von Immobilien (Prüfung der Lasten beim Grundbuchamt und dem Liegenschaftskataster, Prüfung und Beistand bei Kaufverträgen, notwendige Maßnahmen beim Finanzamt betreffend die Grunderwerbsteuer, Auflassung der Verträge im Grundbuchamt usw.).
  • die Eintragung oder die Aufhebung von Lasten auf Immobilien, wie zum Beispiel die Eintragung oder Löschung einer Hypothekvormerkung, die Eintragung oder Löschung einer Hypothek, die Verpfändung, das Einrichten einer Dienstbarkeit usw.,
  • die außergerichtliche oder gerichtliche Lösung von Frage des Herrschafts-, Besitz- oder Eigentumsrechtsschutzes im Fall der Übertretung durch Dritte (Forderungs- und Negativklagen, Nachbarrecht: Anzweiflung von Grenzen und allgemein Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Dritten).

Übersetzungen & Beglaubigungen – Dolmetschen bei vertragsaßschluss / vollmachterteilung

 

Unsere Kanzlei übernimmt die amtliche Übersetzung von griechischen, englischen und deutschen Dokumenten jeder Art in beiden Richtungen. Außerdem übernehmen wir das Dolmetschen bei der Beurkundung von Verträgen und Vollmachten, wenn die eine Partei Englisch oder Deutsch spricht und nicht Griechisch kann. Für unsere Mandanten, die nicht Griechisch können, bieten wir die Erledigung von allen notwendigen Maßnahmen für die Übertragung von Immobilien (Kontoeröffnung, Verhandlung mit den öffentlichen Diensten, Beantragung einer Schlüsselnummer vom Finanzamt, Prüfung von Verträgen im Grundbuchamt, Beistand und Dolmetschen bei der Beurkundung von Kaufverträgen, Auflassung des Kaufvertrags im Grundbuchamt und im Katasteramt usw.). Im Rahmen der Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung übernehmen wir auch die Beglaubigung von Urkunden.

Landschaftkataster

 

Das Liegenschaftskataster ist ein Register mit der genauen Dokumentierung von allen Immobilien und den registrierungspflichtigen Rechten darauf im gesamten Land. Es bezweckt ihren Schutz und ihre Wahrung. Unsere Kanzlei übernimmt:

  • Die Anmeldung von Immobilien im zuständigen Katasteramt (Prüfung der notwendigen Unterlagen: Verträge, Lagepläne, E9, Ausfüllen von Erklärungen und Einreichung im Katasteramt),
  • das Einlegen von Einsprüchen/Widersprüchen/Anträgen auf Berichtigung oder Ergänzung der ursprünglichen Einträge zu Immobilien in der Phase der Vorveröffentlichung und der Veröffentlichung von Katasterregistertabellen.
  • alle juristischen Prüfungen in Grundbuch- und Katasterämtern (Prüfung zum Bestehen von Lasten, zur Frage ob eine Immobilie im Liegenschaftskataster eingetragen ist oder als „unbekannten Eigentümers“ erscheint, Entgegennahme von Bescheinigungen usw.),
  • die außergerichtliche Berichtigung von ursprünglichen Einträgen im Liegenschaftskataster (Berichtigung von offensichtlichen Fehlern, Berichtigung der Flächengröße oder der Grenzen der Immobilie mit Beauftragung von geometrischen Änderungen),
  • die Registrierung von registrierungspflichtigen Urkunden, wie z.B. Verträgen, Anträgen, Klagen usw.,
  • ie gerichtliche Berichtigung von ursprünglichen Einträgen im Liegenschaftskataster (Berichtigung von Einträgen, in denen eine Immobilie als „unbekannten Eigentümers“ gekennzeichnet erscheint, Berichtigung der Lage, der Grenzen oder der Fläche von Immobilien usw.).

Mitrecht

 

Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit allen Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Immobilien. Insbesondere übernehmen wir:

  • Die Aufsetzung von spezifischen privaten Mietverträgen betreffend Räume für berufliche Zwecke sowie für Wohnungen und Wohnhäuser,
  • die Ausstellung von Zahlungsbefehlen und Befehlen zur Räumung und Rückgabe von Mietobjekten im Fall des Zahlungsverzugs,
  • Erhebung von Klagen zur Räumung/Rückgabe von Mietobjekten wegen des Ablaufs der Mietdauer, wegen des Verlassens des Mietobjekts, wegen des unsachgemäßen Gebrauchs sowie Klagen zur Forderung von Mietzinsen und Entschädigung wegen Sachschäden,
  • das Erbringen von juristischen Dienstleistungen bei Kurzzeitmietverhältnissen,
  • die Kündigung von problematischen Mietverträgen,
  • außergerichtliche Maßnahmen für die versöhnliche Lösung von Mietstreitigkeiten.

Familienrecht

 

Unsere Kanzlei behandelt alle Familiendifferenzen mit absoluter Diskretion und Sensibilität. In erster Linie suchen wir nach einer versöhnliche Wiederherstellung der familiären Bindungen. In diesem Zusammenhang übernehmen wir:

  • Die Beantragung einer Scheidung im Einvernehmen sowie der streitigen Scheidung,
  • Unterhaltsklagen für die minderjährigen Kinder und die Eheleute
  • die Regelung des Aufsichtsrechts und des Besuchsrechts zwischen Eltern und Kindern,
  • die Regelung der ehelichen Wohnung nach der Scheidung
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Anfechtungsklagen
  • Forderungsklagen für den Zugewinnausgleich
  • Eheliche Vorverträge und Partnerschaftsverträge
  • Adoptionsanträge

Erbrecht

 

Unsere Kanzlei bietet fachspezifische Dienstleistungen und übernimmt die Vornahme von folgenden Maßnahmen bei der Erbschaftsverwaltung nach dem Tod des Erblassers:

  • Erbschaftsannahme.
  • Erbschaftsannahme unter Berücksichtigung des Inventars,
  • Erbschaftsausschlagung von Erwachsenen, Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung durch Minderjährige,
  • Erbschaftssteuererklärungen
  • Beratung in Fragen von Testamenten und Erbschaften, insbesondere in Fragen der Erbfolge, von Nacherbschaften und Vermächtnissen,
  • Anfechtungsklage eines Testaments
  • Erbrechtklagen – Klage zur Anerkennung des Erbrechts und zur Abgabe des gesetzlichen Erbanteils
  • Beratung in Fragen von Testamenten und Erbschaften, insbesondere in Fragen der Erbfolge, von Nacherbschaften und Vermächtnissen,
  • Antrag auf Verteilung oder Veräußerung des geerbten Vermögens

Arbeitsrecht

 

Unsere Anwaltskanzlei behandelt alle Differenzen im Arbeitsverhältnis mit besonderer Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit. Wir übernehmen:

  • Alle Klagen im Arbeitsrecht zur Geltendmachung von Forderungen von geschuldeten Bezügen,
  • Juristische Beratung und Aufklärung über die aktuellen Gesetze betreffend Gehälter, Urlaub und Zulagen, Anstellung und Entlassung, Anmeldung und Kündigung des Arbeitsvertrags,
  • Vertretung bei der Arbeitsaufsichtsbehörde, außergerichtliche und versöhnliche Lösung von Arbeitsstreitigkeiten, Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Schutz der Rechte in Bezug auf gewerkschaftliche Aktivität und Freiheit, auf die Tarifverträge, das Streikrecht, das Recht auf Arbeitsverweigerung, die Gründung und die Auflösung von Gewerkschaftsverbänden.

Rechtswidrigkeiten – Vertagliche haftung

 

Unsere Kanzlei übernimmt die Geltendmachung von Entschädigungen wegen des Verstoßes der anderen Partei gegen die Vertragspflichten oder wegen einer gesetzwidrigen Handlung eines Dritten (Entschädigung wegen Sachschäden und entgangenen Gewinns, Schadenersatz, Persönlichkeitsverletzung).

Verwaltungsrecht Öffentliche Verträge & Ausschreibungen

 

Verwaltungsdifferenzen sind strittige Angelegenheiten zwischen den Bürgern und dem Staat bzw. dem öffentlichen Dienst. Wir übernehmen die juristische Vertretung vor Gerichten aller Instanzen zur Lösung von verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Erhebung von Klagen, der Einlegung von Beschwerden und Löschungs- bzw. Nichtigerklärungsklagen. Wir bieten dabei volle juristische Unterstützung, vom Versuch der außergerichtlichen Schlichtung an (Berichtigungsklagen, Einsprüche, Beschwerden, prozessähnliche Verfahren, besondere Verwaltungsbeschwerden) bis hin zum Erlass von unwiderruflichen gerichtlichen Urteilen. Einige Beispiele:

  • Verwaltungsbeschwerden gegen Bußgeldbescheide
  • Einsprüche (prozessähnliche Beschwerden) vor Verwaltungsausschüssen und Gerichten,
  • Verwaltungsverträge, Verträge zur Übernahme von öffentlichen Werken und zur Bereitstellung einer öffentliche Dienstleistung, Differenzen, die aus öffentlichen Verträgen entstehen, Verträge mit öffentlichen Trägern, Rechtsgeschäfte mit Gemeinden (Örtliche Selbstverwaltungsämter, OTA) betreffend die Vermietung oder Veräußerung von Immobilien,
  • Entschädigungsklagen gegen Gemeinden (OTA) und juristische Personen des öffentlichen Rechts wegen Rechtswidrigkeiten oder wegen vertraglicher Haftung – steuerrechtliche Differenzen,
  • Erstellen von Einsprüchen, Klagen und Beschwerden in Fragen der Sozialversicherung bei Einzel- und Tarifverträgen, gerichtliche Geltendmachung von Zulagen bei Rentenbezug,
  • Beamtenrecht, Lösung von Problemen hinsichtlich des Dienststatus der Beamten, zivil- und strafrechtliche Haftung von Beamten, Rechtschutz,
  • nteignungen, Bescheide über die Anerkennung von Berechtigten, Fragen des materiellen Rechts, in denen der Staat beteiligt ist (Ersitzungsfragen zu Lasten des Staates, gerichtliche Verteilung, wenn der Staat Miteigentümer ist),
  • Widerspruch gegen Verwaltungsbescheide zur Vollstreckung.

Bankrecht – Verbraucherschutz

 

Wir messen den Verbraucherrechten eine besondere Bedeutung zu, da der Verbraucher bei dem Abschluss von Verträgen mit dem Staat und mit den Kreditinstituten die schwächere Partei ist. In diesem Bereich bieten wir folgende juristische Leistungen:

  • die außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung des Verbrauchers gegen jede gesetzwidrige und missbräuchliche Handlung seitens der Banken, der Inkassogesellschaften, der Telekommunikations- und Internetanbieter, der Produkthändler (gesetzwidrige Rechnungsstellung, missbräuchliche Bedingungen usw.).
  • Regelungen von fälligen Zahlungen mit den Banken (berufsethischer Kodex der Banken) – Löschung von Zinsen – Umstrukturierung und Verlängerung von Schulden,
  • Allgemeine missbräuchliche Geschäfts- und Vertragsklauselbedingungen,
  • Bewältigung von Angelegenheiten des Gesetzes 3869/2020 (überschuldete Haushalte),
  • Haftung und Schutz des Bürgen
  • ΤStandardkreditverträge und Abtretung Forderungen

Versicherungsfragen – Verkehrsrecht

 

Unsere Kanzlei übernimmt die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung bei Eintritt des Versicherungsrisikos (Auto-, Lebens-, Kranken- und Rentenversicherung) sowie die Geltendmachung der Entschädigung gegen den Versicherer. Außerdem übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Verkehrsunfällen mit Ihrer Beteiligung entweder als Kläger oder als Beklagter.

Personendaten & Internet

 

Unter Berücksichtigung der neueren juristischen Entwicklungen im Bereich der Technologie und des Internet übernehmen wir indikativ folgende Angelegenheiten:

  • Personendatenschutz (im Einklang mit der neuen Allgemeinen Datenschutzverordnung 2016/679 –GDPR),
  • Verwendungsbedingungen von Webseiten und Applikationen (Bedingungen der Privatsphäre, Verwendungspolitik, Cookies usw.),
  • Verwendungsbedingungen von E-Shops: Beratung und Begutachtung von Verbraucherschutzfragen,
  • Erstellen und Überprüfung von Werbeverträgen und von einschlägigen juristischen Texten zu Werbezwecken im Internet,
  • juristische Beratung und Begutachtung in Fragen des Webseitenschutzes,
  • Schutz und Rechtsstreit in Fragen von „Domain Names“.

Handelsrecht – Gesselschaften

 

Im Bereich des Handelsrechts übernehmen wir:

  • Die Gründung von Gesellschaften aller Formen (OHG, KG, GmbH, private Kapitalgesellschaften IKE, A.G.),
  • die Aufstellung und Änderung von Statuten und Erledigung der Formalitäten zur Eintragung in das Allgemeine Handelsregister (GEMI),
  • Änderung, Fusion von Gesellschaften, Übertragung eines Unternehmens. Die Aufsetzung von juristischen Haupt- und Folgeverträgen für die Inbetriebnahme eines Unternehmens und von juristischen Texten für die Mutation oder Fusion von Gesellschaften oder die Übertragung eines Unternehmens,
  • die juristische Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen von Gesellschaftsversammlungen und der Aufgaben von Verwaltungsorganen von Gesellschaften,
  • die juristische Unterstützung bei Franchise-Verträgen,
  • die juristische Unterstützung von Leasing-Verträgen.

Zwangsvollstreckung – Vereinnahmung von Forderungen

 

Bei der Zwangsvollstreckung geht es um ein Verfahren, bei dem mit Hilfe der zuständigen staatlichen Organe die Befriedigung eines Anspruchs oder einer Forderung angestrebt wird, welche sich aus einem vollstreckbaren Titel (Gerichtsurteil, Vertrag, Schiedsrichterverfügung, Zahlungsbefehl) ergeben. Der Erlass eines günstigen Gerichtsurteils und der Rechtschutz, der dadurch gewährt wird, wäre unvollständig, wenn die Zwangsvollstreckung nicht bestünde, mit der der Berechtigte befriedigt werden kann, indem man die zwangsweise Vereinnahmung seiner Forderung und allgemein die Erfüllung eines Anspruchs oder einer Forderung erreichen kann. Angesichts der Tatsache, dass die Selbstjustiz nicht erlaubt ist, wird die Zwangvollstreckung nur durch staatliche Organe durchgeführt. Unsere Kanzlei übernimmt alle Maßnahmen zur Vereinnahmung von Forderungen sowie den Schutz vor solchen. Insbesondere übernehmen wir:

  • Den Erlass von Zahlungsbefehlen, die Zwangsbeschlagnahmung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen des Schuldners, Beschlagnahmung zu Händen von Dritten (Beschlagnahmung von Konten), e-Versteigerungen,
  • die Einlegung von Widersprüchen und Aussetzungsanträgen gegen Zahlungsbefehle (z.B. wegen Kredite, Kreditkarten, Kontokorrentkonten, Obligationsanleihen, Wertpapiere, usw.), die Stellung von Widersprüchen und Aussetzungsanträgen gegen Beschlagnahmungsverfügungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, die Beschlagnahmung von Bankkonten, die Veranlassung von Versteigerungen, die Erstellung von Lastenheften und Forderungstabellen usw.

Geistiges & Industrielles Eigentum

 

Wir übernehmen mit Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit die volle juristische Unterstützung in den Bereichen des geistigen und industriellen Eigentums sowie in Fragen des Wettbewerbsrechts, zum Beispiel:

  • Schutz des Handelsnamens und des Markenzeichens, Anmeldung und Sicherstellung von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Markenzeichen, Kollektivmarken, Erhebung von Klagen zur Anfechtung von Markenzeichen, Erneuerung und Übertragung von Markenzeichen, Anwartschaften auf das Zeichen, Verwendungslizenzen,
  • Sicherstellung von Werken geistigen Eigentums, Erhebung von Klagen betreffend die Anfechtung eines ethischen Rechts bzw. eines Vermögensrechts, Sicherstellung von Verwandtschaftsrechten, Abschluss von Verlagsverträgen, Verträge betreffend audiovisuelle Produktionen,
  • Patente, Anmeldung und Abschließen des Verfahrens zum Erwerb eines Patents und eines Erfinderzertifikats, Patentrechte, Erhebung von Klagen zur Aufhebung einer Anfechtung von Rechten an industriellem Eigentum, Schutz von industriellen Zeichnungen und Mustern, Zertifikate für die Entwicklung von neuen Pflanzensorten,
  • Vorsprechen vor der Wettbewerbskommission, Schutz von Unternehmen vor Handlungen unlauteren Wettbewerbs, Schutz der Verbraucher vor unlauterer und irreführender Werbung.

Medizinrecht

 

Das Medizinrecht stellt einen Wissenschaftszweig dar, der Fachkenntnisse und Sensibilität erfordert. Frau Aggeliki Bechraki hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums in der zivilrechtlichen Arzthaftung weitergebildet, die auch das Thema ihrer Masterdiplomarbeit war. Dadurch vertiefte sie ihre Kenntnisse in den Arztpflichten und der Haftung, die ein Verstoß dagegen mit sich bringt. In diesem Bereich bieten wir folgende Leistungen:

  • Durchführung von Zivilprozessen bei Fragen der ärztlichen Haftung aus Fahrlässigkeit während eines Eingriffs bzw. einer Operation (Fehlverhalten),
  • Aufklärung betreffend Fragen der Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht, der Patientenaufklärung, der Einholung der Zustimmung. Aufsetzen von Verträgen zur rechtsgültigen Einholung der Zustimmung für Kliniken,
  • Verwaltungsrechtliche Widersprüche und Nichtigkeitserklärungsanträge betreffend die Beförderung innerhalb der ärztlichen Rangliste, Einsprüche vor dem Ausschussrat für ärztliches Personal,
  • Schutz von Ärzten vor Disziplinarverfolgung, Verfolgung und Unterstützung des gesamten Verfahrens der Administrativuntersuchung unter Eid, Aufstellung von Begründungsschriften und Vorsprechen vor den Disziplinarorganen,
  • Berufliches Arztrecht, Rechte der Ärzte in Ausbildung und Rechte des ärztlichen Personals: Gehaltsfragen, Bereitschaftsdienst, Urlaub, monatliche Erstattungen und Zulagen, Entsendung und Verbringung von Ärzten